Steuern, Abgaben und Zölle

Das französisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen

Das französisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen

Im Verhältnis zwischen Frankreich und der Schweiz gibt es zum einen die Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängern vom 11. April 1983 (DBA-Gre F/CH)

http://www.gesetzessammlung.bs.ch/sg/na/pdf/erlasse/649.810.pdf (D-Version) und zu http://www.impots.gouv.fr/portal/deploiement/p1/fichedescriptive_2117/fichedescriptive_2117.pdf (F-Version).

Dieses Abkommen regelt speziell die Besteuerung von Grenzgängern, die einem der an Frankreich angrenzenden Kantone der Schweiz arbeiten.

 

Zum anderen gibt es das „Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern von Einkommen und vom Vermögen" vom 9.09.1966 (DBA F/CH)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i6/0.672.934.91.de.pdf (D-Version) / http://www.impots.gouv.fr/portal/deploiement/p1/fichedescriptive_2125/fichedescriptive_2125.pdf (F-Version) . Dieses Abkommen differenziert für alle anderen Fälle hinsichtlich der Frage, welchem Staat das Besteuerungsrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zusteht, nach verschiedenen Einkunftsarten:

 


Von diesen Einkunftsarten sollen im Folgenden die wichtigsten erläutert werden.