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Die vorzunehmenden Schritte, an wen kann ich mich wenden?

Die vorzunehmenden Schritte, an wen kann ich mich wenden?

Es ist ratsam, sich vor der Unternehmensgründung genau zu überlegen, wie man vorgeht. Folgende Schritte sollten unbedingt eingehalten werden :

  1. Firmenidee
  2. Persönliches Vorhaben
  3. Marktstudie
  4. Finanzplanung
  5. Finanzierung
  6. Beihilfen
  7. Wahl der Rechtsform
  8. Gründungsformalitäten
  9. Einrichtung des Unternehmens

 


Jedes Unternehmen muss sowohl im staatlichen Unternehmensregister (Répertoire national des entreprises; wird vom Insee geführt), wie auch im Handelsregister (Registre du commerce et des sociétés; angesiedelt in der Geschäftsstelle des Handelsgerichts) eingetragen werden, sofern es sich um eine geschäftliche oder unternehmerische Tätigkeit handelt ; handwerkliche Betriebe müssen in der Handwerksrolle (Répertoire des métiers) eingetragen sein.

Sobald das Unternehmen ordnungsgemäβ eingetragen ist, werden ihm folgende Registrierungsnummern zugeteilt:

  • eine SIREN-Nummer ("en" steht für «entreprise») und eine oder mehrere SIRET-Nummern ("et" steht für «établissement») ; beide werden vom Insee vergeben,
  • ein APE-Code (für die Haupttätigkeit des Unternehmens), dieser wird ebenfalls vom Insee vergeben,
  • eine Identifikationsnummer (basierend auf der SIREN-Nummer), die im Schriftverkehr mit öffentlichen Instanzen und der Verwaltung anzugeben ist.


Inzwischen können diese Formalitäten vereinfacht über den alleinigen Ansprechpartner, das Centre de formalités des entreprises (CFE) abgewickelt werden. Das CFE tritt als Sammelstelle für die Gründungsunterlagen auf und leitet diese dann nach Formalkontrolle an die verschiedenen zuständigen Instanzen und Verwaltungsstellen weiter.

Welches CFE ist für Sie zuständig? Das hängt von der Art Ihrer Tätigkeit ab, jedoch muss das CFE auch geographisch für den jeweiligen Firmensitz zuständig sein:

die Industrie- und Handelskammer für

  • Kaufleute
  • Handelsunternehmen


die Handwerkskammer für

  • natürliche Personen und Handwerksbetriebe


die Geschäftsstelle des Handelsgerichts für

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Partnerschaften von Freiberuflern
  • Handelsvertreter


die Urssaf  für

  • Angehörige eines freien Berufes
  • Arbeitgeber, deren Unternehmen nicht im Handelsregister oder in der Handwerksrolle eingetragen ist.


das Finanzamt für

  • Künstler
  • Mehrwertsteuerpflichtige, Einkommenssteuerpflichtige, die der Gewinnbesteuerung aus industriellen oder kaufmännischen Einkommen (BIC) oder der Körperschaftssteuer (IS) unterliegen und die nicht vorstehenden Kategorien zuzuordnen sind


die Landwirtschaftskammer für

  • natürliche oder juristische Personen, die hauptgewerblich einer landwirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen



Je nachdem, ob es sich bei dem zu gründenden Unternehmen um eine Ein-Mann-Gesellschaft handelt, für die die Formalitäten stark vereinfacht sind, oder um eine Gesellschaft, für deren Gründung bestimmte Verfahren einzuhalten sind, gelten auch andere Vorgaben.

Einige Maβnahmen werden jedoch nicht vom CFE übernommen; dazu gehört die Anmeldung in einer Rentenversicherung für Lohnabhängige, aber auch der unter Umständen erforderliche Antrag auf Zulassung, der Antrag auf Gewerbeschein oder Lizenz, der Beitritt zur Kammervertretung des jeweiligen Berufsstandes, usw. Die praktischen Formalitäten wie Bereitstellung einer Telefonleitung und Anmeldung bei der Post sind vom Unternehmensgründer selbst zu erledigen.

 

 

Es gibt mehrere Instanzen, die auf Unternehmensgründungen spezialisiert sind und die detaillierte Angaben zur Vorgehensweise machen können. Dort bekommen Sie alle erforderlichen Informationen:
► Existenzgründeragentur: www.apce.com
► Ministerium für Wirtschaft, Industrie und Beschäftigung: www.minefe.gouv.fr
► Nationales Portal der IHK in Frankreich: www.cci.fr
► Insee: www.insee.fr
► Steuerbehörde: www.impots.gouv.fr
► Urssaf: www.urssaf.fr