Diverses

Die verschiedenen Rechtsformen

Die verschiedenen Rechtsformen

Das schweizerische Gesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten in der Wahl der Rechtsform für ein Unternehmen:

  • Einzelfirma
  • Einfache Gesellschaft
  • Kollektivgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft
  • Aktiengesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Genossenschaft
  • Verein
  • Stiftung


Bei diesen Rechtsformen wird unterschieden zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften, welche – abhängig vom Unternehmenszweck – jeweils Vor- und Nachteile aufweisen. Die Grundfrage lautet: Will ich als Gründerin oder Gründer mit meinem ganzen Privatvermögen für allfällige Forderungen haften oder das entsprechende finanzielle Risiko beschränken?

 

► Wer das Risiko selber tragen will und kann, muss kein Unternehmen gründen, sondern kann sich als Einzelfirma im Handelsregister eintragen lassen. Unternehmende, welche zusammen mit Kolleginnen oder Kollegen starten, werden mit Vorteil eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft gründen.

 

► Wer finanziell weniger Unternehmerrisiko eingehen will, beschränkt dies durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft auf einen bestimmten Betrag. Etwa mittels einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG).