Gesundheit

Die Prinzipien der Unfallversicherung in Deutschland

Die Prinzipien der Unfallversicherung in Deutschland

Der Arbeitgeber meldet seinen Betrieb bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anderen zuständigen Unfallversicherungs-Träger an und zahlt den kompletten Beitrag.
Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für Sie zuständig ist, erfahren Sie bei der Personalstelle Ihres Arbeitgebers.

Der Unternehmer ist verpflichtet, innerhalb von drei Tagen alle Unfälle in seinem Unternehmen (auch Unfälle auf Betriebswegen, Dienstreisen, Wege von und zur Arbeit) dem Unfallversicherungsträger zu melden, wenn ein Mitarbeiter getötet oder so verletzt wird, dass er für mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird.