Gesundheit

Die Prinzipien der deutschen Rente wegen Erwerbsminderung

Die Prinzipien der deutschen Rente wegen Erwerbsminderung

Wer wegen seines Gesundheitszustandes gar nicht oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, erhält - wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind - eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der Deutschen Rentenversicherung.

 

Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung erhält bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres der Versicherte, der teilweise oder voll erwerbsgemindert ist. Für Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, wird das Kriterium Berufsunfähigkeit geprüft. Zusätzlich muss die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt sein und in den letzten 3 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung / Berufsunfähigkeit müssen Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung entrichtet worden sein. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Wartezeit auch vorzeitig erfüllt werden.

 

Unter den folgenden Links können Sie weitere Informationen erhalten:

 

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/em_renten_node.html