Steuern, Abgaben und Zölle

die lokalen Steuern

die lokalen Steuern

Wohnsteuer (taxe d’habitation)
Die Wohnsteuer wird jährlich entrichtet und geht an die Gemeinde, den Gemeindenzusammenschluss, zu dem sie eventuell gehört, und an das Departement des Wohnsitzes. Sie trägt zu der Finanzierung der den Bewohnern angebotenen Dienstleistungen und der kollektiven Infrastrukturen bei. Gleichgültig, ob Sie Eigentümer, Mieter oder mietfreier Bewohner sind, wird die Wohnsteuer sowohl für Ihren Hauptwohnsitz wie auch für Ihren Nebenwohnsitz fällig. Wer am 1. Januar des Jahres die Wohnung bewohnt, muss diese Steuer entrichten. Die Höhe richtet sich nach dem grundbuchamtlichen Mietwert der Wohnung.
Mehr Infos


Grundsteuer für bebaute Grundstücke (taxe foncière sur les propriétés bâties)
Die Grundsteuer wird (gegebenenfalls zusätzlich zu der Wohnsteuer) von den Eigentümern oder Nutzbrauchsberechtigten einer Immobilie entrichtet. Für Privatpersonen handelt es sich hauptsächlich um Wohnräume und Parkplätze, deren Eigentümer sie sind, gleichgültig, ob sie sie zu Wohnzwecken nutzen oder nicht. Wie für die Wohnsteuer wird die Grundsteuer nach dem grundbuchamtlichen Wert des Eigentums berechnet. Sie wird an die Gebietskörperschaften entrichtet (Gemeinden und öffentliche Einrichtungen der Kooperation zwischen Gemeinden, Departements und Regionen). Die Grundsteuer ist jährlich von der Person zu entrichten, die am 1. Januar des jeweiligen Jahres Eigentümer eines bebauten Grundstückes ist.
Mehr Infos


Die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke (taxe foncière sur les propriétés non bâties)
In Frankreich gelegene unbebaute Grundstücke jeglicher Art unterliegen ebenfalls der Grundsteuer.
Mehr Infos