Gesundheit

Das Krankentagegeld in der Schweiz

Das Krankentagegeld in der Schweiz

In der Schweiz besteht für den Arbeitgeber keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung für seine Mitarbeiter. Sofern bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen nichts anderes vereinbart wurde, schreibt das Gesetz dem Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nur während einer "angemessenen längeren Zeit" vor. Die konkrete Dauer der Lohnfortzahlung hängt in solchen Fällen nach der Gerichts-Praxis von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab.


Basler Skala 
DienstjahreDauer der Lohnfortzahlung       
1. Dienstjahr (über 3 Monate) 3 Wochen
2. + 3. Jahr 2 Monate
4.-10. Jahr 3 Monate
11.-15. Jahr 4 Monate
16.-20. Jahr 6 Monate

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neben dieser gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht sind weitergehende Verpflichtungen aufgrund eines Gesamtarbeitsvertrages oder firmeninterner Bestimmungen möglich.

Viele schweizerische Arbeitgeber haben für Ihre Angestellten freiwillig eine kollektive Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Diese garantiert bei Krankheit über das gesetzliche Minimum hinaus während einer bestimmten Zeit die Lohnfortzahlung; in der Regel 80% des Lohnes während 720 Tagen.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrem jeweiligen Arbeitgeber über die effektiven Verhältnisse! Je nach Situation kann sich auch der Abschluss einer persönlichen Krankentaggeldversicherung empfehlen.

Hinweis: Hinsichtlich der Lohnfortzahlung bei Unfällen sind die Arbeitnehmer durch das gesetzliche Versicherungsobligatorium (UVG) weitgehend abgesichert (siehe dort).