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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Die Länder
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Diese besitzen ebenso wie die Bundesrepublik Staatsqualität; sie verfügen also über Staatsgebiet, Staatsvolk und originäre Staatsgewalt. In den jeweiligen Verfassungen wird festgelegt, wie die Parlamente und Regierungen zu wählen sind, die dann die Landesgesetze verabschieden und ausführen.Die Verwaltungsorganisation in den Ländern ist in der Regel dreistufig gegliedert und unterteilt sich in die Landesregierung bzw. die Minister, die Regierungspräsidien und die Landratsämter oder die Stadtkreise.
Während die Ministerien gleichzeitig Regierungs- und Verwaltungsinstanz sind, wirken die Regierungspräsidien als Mittler zwischen der landesweiten politischen Führung und der ortsnahen Verwaltung. Gleichzeitig bündeln, integrieren und koordinieren sie alle wesentlichen Verwaltungsbereiche unter einem Dach.
Das Land Baden Württemberg hat im Jahr 2004 eine umfassende Verwaltungsreform beschlossen. Hierbei wurden zahlreiche Fach- und Sonderbehörden in den regulären dreigliedrigen Verwaltungsaufbau eingebunden.
► mehr zum Land Baden-Württemberg
► mehr zum Land Rheinland-Pfalz
