Die Land- und Stadtkreise

Die Land- und Stadtkreise

Die Landkreise und Stadtkreise haben eine Doppelaufgabe. Einerseits ist die Behörde des Landkreises, das Landratsamt, untere Verwaltungsbehörde und als solche Staatsbehörde. Andererseits verwalten sie in ihrem Gebiet unter eigener Verantwortung alle die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden übersteigenden öffentlichen Aufgaben. Diesbezüglich ist ihre Bedeutung auch fortlaufend gestiegen, da sie eher als die Gemeinden in der Lage sind, die technisch und verwaltungsmäßig aufwendiger und schwieriger werdenden Verwaltungsaufgaben durchzuführen. Diese Doppelstellung ist traditionell verwurzelt, aber auch heute noch sinnvoll, da sie eine effektive Verwaltung ermöglicht und die Staats- und Selbstverwaltung auf der Kreisebene miteinander verknüpft. Haupteinnahmequelle des Landkreises ist die Kreisumlage, die der Landkreis von den kreisangehörigen Gemeinden erhebt.

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