Gesundheit

Das Krankentagegeld in Deutschland

Das Krankentagegeld in Deutschland

Für den Fall der (unverschuldeten) Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu einer Dauer von sechs Wochen. Für diesen Zeitraum zahlt der Arbeitgeber nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung den vollen Lohn weiter. Nach Ablauf der sechs Wochen erhält der Arbeitnehmer grundsätzlich von seiner Krankenkasse für maximal 78 Wochen Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange der Versicherte noch Entgeltfortzahlung von seinem Arbeitgeber erhält. Die Arbeitsunfähigkeit ist regelmäßig durch eine Bescheinigung des behandelnden Vertragsarztes zu dokumentieren und sie muss der Krankenkasse unverzüglich - binnen einer Woche - gemeldet werden. Anderenfalls ruht der Anspruch auf Krankengeld. Bei Zweifeln am Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit holen die Krankenkassen eine gutachterliche Stellungnahme vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ein.