Arbeit

Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz werdender und stillender Mütter

Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz werdender und stillender Mütter

-Kündigungsverbot
-Vorsorgeuntersuchungen der Schwangeren sind während der Arbeitszeit ohne Gehaltsverlust möglich. Diese Zeiten werden Arbeitszeiten gleichgestellt, so dass sich bei der Urlaubsberechnung keine Nachteile ergeben.
Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass die Arbeitnehmerin
-mehr als 10 Stunden pro Tag arbeitet
-schwere körperliche Arbeiten übernimmt
-2 Wochen vor und 6 Wochen nach der Entbindung arbeitet.
-Im Falle von Nachtarbeit (zwischen 21Uhr und 6 Uhr) sollte der Arbeitgeber vorübergehend einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Wenn dies nicht möglich ist, ruht der Arbeitsvertrag und der Arbeitnehmerin wird die Lohnfortzahlung garantiert - bestehend aus Tagegeldern der Krankenkasse (CPAM) und einem Zuschuss des Arbeitgebers.
-Wenn die schwangere Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz Risiken ausgesetzt ist (chemische, gesundheitsgefährdende Stoffe), die sie gefährden, so muss der Arbeitgeber ihr vorübergehend einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Wenn dies nicht möglich ist, ruht der Arbeitsvertrag und der Arbeitnehmerin wird Lohnfortzahlung garantiert. Dieser Schutz findet bis vier Wochen nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs Anwendung.

Stillzeit:
Während eines Jahres nach der Entbindung steht Müttern pro Arbeitstag eine Stunde während der Arbeitszeit zum Stillen zur Verfügung. (Code du Travail, art. L 224-2)
Die Stillzeit während der Arbeitszeit wird nicht als Arbeitszeit gezählt. In Vereinbarungen oder Tarifverträgen können hingegen Bestimmungen enthalten sein, dass die Stillzeit als Arbeitszeit angerechnet und somit auch bezahlt wird.