Heirat und Familie

Die wichtigsten Güterstände in der Schweiz

Die wichtigsten Güterstände in der Schweiz

Die Errungenschaftsbeteiligung
Bei der Errungenschaftsbeteiligung haben Frau und Mann grundsätzlich getrennte Vermögen. Bei Auflösung des Güterstandes jedoch, insbesondere bei Tod oder Scheidung, wird die Errungenschaft – das sind die Ersparnisse, die sie während der Ehe gemacht haben – zusammengerechnet. Von dieser Summe wird die eine Hälfte der Frau und die andere dem Mann gutgeschrieben.
Die Errungenschaftsbeteiligung kommt zur Anwendung, wenn die Eheleute nicht ausdrücklich mittels Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbart haben.

Die Gütergemeinschaft
Bei der Gütergemeinschaft gibt es drei Vermögen: Eines, das der Frau gehört, eines, das dem Mann gehört und eines, das beiden zusammen gehört. Ein Ehevertrag regelt, welche Vermögensgegenstände zum gemeinsamen Gut gerechnet werden. Bei der Auflösung des Güterstandes wird das gemeinsame Vermögen geteilt.

Die Gütertrennung
Bei der Gütertrennung gibt es kein gemeinsames Vermögen. Beide Eheleute bleiben während der gesamten Ehe und auch bei Auflösung des Güterstandes alleinige Eigentümer ihrer Vermögen. Der Güterstand muss mit einem Ehevertrag vereinbart werden.

 

 

Quellen:

http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/gesellschaft/zivilstand/heirat.html

http://www.ch.ch/private/00029/00034/index.html?lang=de