Umzug ins Nachbarland

Die jährlichen Abgaben und Gebühren

Die jährlichen Abgaben und Gebühren

- Die Grund- und Wohnsteuer

In Deutschland  gibt es für die Hauptwohnung keine Wohnungsteuer. Manche Gemeinden haben in den letzten Jahren eine Wohnungssteuer für den Zweitwohnsitz eingeführt.

- Die Rundfunkgebühr

In Deutschland gibt es eine Einrichtung, welche die Gebühren für die Nutzung von Rundfunk-Empfangsgeräten erhebt, es handelt sich um die sog. Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Zu diesem Zweck müssen Sie sich bei der GEZ unter der Angabe Ihrer Rundfunk-Empfangsgeräte anmelden, z.B. über die dafür vorgesehen Homepage http://www.gez.de/ (Anmeldung privat). Bestimmte Personen können nach Anfrage bei der GEZ von der Rundfunkgebühr befreit werden: z. B. Personen mit geringem Einkommen, behinderte Menschen (mit Schwerbehindertenausweis, carte d' invalidité - mention R/F). Die Befreiung gilt auch für öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser.


- Die Müllgebühr

In Deutschland ist der Kreis für die Müllabfuhr zuständig. Sie müssen Ihre Mülltonne bei dem Landratsamt Ihres Kreis bestellen. Erkundigen Sie sich auch bezüglich der Mülltrennung da jeden Kreis seine eigene Vorgehensweise hat.