Umzug ins Nachbarland

Die jährlichen Abgaben und Gebühren

Die jährlichen Abgaben und Gebühren


Die Grund- und Wohnsteuer.


Steuern fallen lediglich beim Erwerb von Immobilien an: siehe Rubrik Steuern


Die Rundfunkgebühr.


Jeder Haushalt, in dem mindestens ein Fernseher oder ein Radio steht, ist gebührenpflichtig. Autoradios sind hierbei eingeschlossen.
Die BILLAG ist seit 1998 vom Bund mit dem Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren beauftragt. Die Gebühren werden vierteljährlich in Rechnung gestellt.
Mehr zur Empfangsgebührenpflicht in der Schweiz erfahren Sie unter http://www.billag.ch.


Die Müllgebühr.


Für die Entsorgung des Abfalls fällt in der Regel eine Gebühr an. Art des Einzugs sowie Höhe dieser Gebühr sind je nach Wohnkanton unterschiedlich geregelt. Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung, um Näheres zu erfahren.