Steuern, Abgaben und Zölle

die Solidaritätssteuer auf das Vermögen

die Solidaritätssteuer auf das Vermögen

Von der Solidaritätssteuer auf das Vermögen sind Sie betroffen, wenn Ihr steuerliches Vermögen am 1. Januar 2008 über 770.000 Euro betrug, unabhängig davon, ob Sie in Frankreich oder im Ausland ansässig sind.

Sind Sie in Frankreich ansässig, werden sämtliche Güter im In- und Ausland als Vermögen berücksichtigt. Liegt Ihr Wohnsitz außerhalb von Frankreich, unterliegen der Solidaritätssteuer auf das Vermögen lediglich die sich in Frankreich befindlichen Güter und unter Vorbehalt der Anwendung von internationalen Abkommen.

Sie selbst müssen den Betrag Ihrer Solidaritätssteuer anmelden und berechnen. Dazu können Sie folgender Website Einzelheiten hinsichtlich der zu versteuernden und befreiten Güter, der Bewertung, der Abzüge usw. entnehmen.
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