Steuern, Abgaben und Zölle

Einkommenssteuer

Einkommenssteuer

Wo muss ich welche ausländischen Einkünfte versteuern?

Anders als die für die EU und die Schweiz geltenden einheitlichen Koordinierungsvorschriften im Sozialrecht ist die Frage, welcher Staat bei grenzüberschreitenden Sachverhalten das Besteuerungsrecht hat, in bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.

Demzufolge finden im Oberrheingebiet gleich 3 Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung:


- für grenzüberschreitende Sachverhalte, die Deutschland und Frankreich betreffen
das Deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen
- für grenzüberschreitende Sachverhalte, die Deutschland und die Schweiz betreffen
das Deutsch-Schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen
- für grenzüberschreitende Sachverhalte, die Frankreich und die Schweiz betreffen
das Französisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen


Allen möglichen Situationen gemein ist, dass die Frage "bin ich Grenzgänger?" (D/F | D/CH | F/CH) durch die Steuerämter entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten nach den Kriterienkatalogen der Abkommen beurteilt werden. Diese Beurteilung muss sich nicht mit jener der Einwanderungs- oder Sozialversicherungsbehörden decken!

 

Stand: September 2012