Interkommunale Zusammenschlüsse
Interkommunale Zusammenschlüsse
Der Ausdruck "Intercommunalité" (interkommunaler Zusammenschluss) bezeichnet die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden. In Frankreich erhalten die interkommunalen Zusammenschlüsse wegen der großen Anzahl von Gemeinden eine zunehmende Bedeutung. Es können sich somit Gemeinden in verschiedenen Typen von Strukturen ohne eigene Steuerhoheit (Gemeindezweckverbände "Syndicats de communes", gemischt besetzte Zweckverbände "Syndicats mixtes") oder mit eigener Steuerhoheit (Gemeindegemeinschaften "Communautés de communes", Gemeinschaften im Verdichtungsgebiet "Communautés d'agglomération", städtische Gemeinschaften "Communautés urbaines", Zweckverbände in neuen Verdichtungsgebieten "Syndicats d'agglomérations nouvelles") zusammenschließen. Interkommunale Zusammenschlüsse fördern die örtliche Wirtschaftsentwicklung und die Wiederbelebung der Raumordnungspolitik.
Die interkommunale Zusammenarbeit entstand vor mehr als 110 Jahren (Gesetz vom 22. März 1890) mit der Schaffung interkommunaler Zweckverbände mit nur einer öffentlichen Aufgabe. Die Gesetze vom 6. Februar 1992 über die territoriale Verwaltung der Republik und vom 12. Juli 1999 (Gesetz Chevènement) zur Vereinfachung und Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit schrieben eine Stärkung von Gemeindezusammenschlüssen fest und ermöglichten die Gründung von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen der interkommunalen Zusammenarbeit zum Ausbau des Solidarausgleichs, mit dem Ziel der Raumplanung und –förderung und der Ausarbeitung gemeinsamer Projekte. Die Reform der interkommunalen Zusammenschlüsse hatte zwei Ziele: zum Einen eine Abstufung der verschiedenen Gebiete, wobei zwei Gebietsstrukturen wegfielen ("Districts" und Städteverbände) und zum Anderen den gemeinsamen Einsatz der finanziellen Ressourcen durch die Schaffung einer einheitlichen Gewerbesteuer für die durch das Gesetz neu eingeführten Strukturen der städtischen Gemeinden (Communautés urbaines) und der Gemeinschaften im Verdichtungsgebiet (Communautés d’agglomération). Somit wurde die Solidarität zwischen den Gemeinden bei der Erbringung bestimmter Dienstleistungen verstärkt: Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Öffentlicher Personennahverkehr.
Die Leitung dieser Strukturen obliegt dem Präsidenten, ausführendes Organ, der aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder gewählt wird und einem Gemeinschaftsrat, der sich aus Gemeinderatsmitgliedern der Mitgliedsgemeinden zusammensetzt.
Im Unterschied zu Gebietskörperschaften verfügen diese Strukturen nur über begrenzte Zuständigkeiten (Prinzip der Spezialität). Die Gemeinden übertragen ihnen die zur Ausübung ihrer Aufgaben notwendigen Kompetenzen. Sie übernehmen anstelle der Gemeinden folgende obligatorische Pflichtaufgaben:
- Raumplanung,
- Maßnahmen der Wirtschaftsentwicklung,
- und wahlweise mindestens eine Pflichtaufgabe aus den folgenden Gruppen: Umweltschutz, Wohnungswesen und Verbesserung der Lebensbedingungen, Bau und Unterhaltung des Wegenetzes, kulturelle und sportliche Einrichtungen.
Das Gesetz vom 13. August 2004 eröffnete den öffentlich-rechtlichen Einrichtungen der interkommunalen Zusammenarbeit mit eigener Steuerhoheit zudem die Möglichkeit, bestimmte, bislang den Regionen und Departements vorbehaltenen Aufgaben auf Rechnung dieser Gebietskörperschaften und mit ihrer Zustimmung zu übernehmen.
Am 1. Januar 2008 gab es 2.393 interkommunale Zusammenschlüsse mit eigener Finanzierung, hauptsächlich durch Steuern und Abgaben. Die INFOBESTen erhalten Zuschüsse der interkommunalen Zusammenschlüsse.
► mehr über die interkommunalen Zusammenschlüsse (Informationen in französischer Sprache)
► mehr über die Generaldirektion der kommunalen Körperschaften

