Staatsaufbau Deutschlands

Staatsaufbau Deutschlands

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der aus 16 verschiedenen Ländern besteht. Die grundlegenden normativen Festlegungen für die Verfassungsordnung der BRD finden sich im Grundgesetz, wobei insbesondere in Art. 20 GG die Staatsformmerkmale Demokratie, Republik, Rechtsstaat, Sozialstaat und Bundesstaat festgelegt werden. Das Bundesstaatsprinzip führt zu einer Gewaltenteilung zwischen dem Bund und den Ländern und gibt somit die Möglichkeit, wichtige Aufgaben auf die verschiedenen Ebenen zu verteilen. Das erleichtert die Dezentralisierung und ermöglicht eine stärkere Berücksichtigung regionaler Besonderheiten.