Umzug ins Nachbarland

Wird meine Invaliditätskarte in Deutschland anerkannt?

Wird meine Invaliditätskarte in Deutschland anerkannt?

In Frankreich können alle Personen (minder- und volljährig), deren Grad der Behinderung 80 oder mehr Prozent beträgt, oder die eine Invalidenrente der dritten Kategorie von der Sozialversicherung beziehen, einen nationalen Behindertenausweis (carte d'invalidité) erhalten. Es ist zu beachten, dass die Kriterien zur Einstufung der Behinderung von Land zu Land variieren. Dies bedeutet, dass nicht mit hundertprozentiger Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass Ihre Behinderung in Deutschland anerkannt wird, wenn Sie beim Versorgungsamt den dafür notwendigen Antrag stellen. Zurzeit ist es nicht geplant, einen europäischen Behindertenausweis einzuführen.

 

Im Gegenzug können Sie einen europäischen Behinderten-Parkausweis beantragen, welcher es dem Besitzer erlaubt, von behindertengerechten Verkehrs- und Parkinfrastrukturen der EU-Mitgliedstaaten Gebrauch zu machen. Da die Definitionen und die Voraussetzungen für die Anerkennung der Behinderung innerhalb der EU stark variieren, empfiehlt es sich, den Antrag vor Ihrer Ausreise aus Frankreich zu stellen.