Arbeit

Kündigung und Krankheit

Kündigung und Krankheit

►► Kann man mir bei Krankheit kündigen?
Der Kündigungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit ist zeitlich begrenzt. Bei Abwesenheit infolge Unfall oder Krankheit ist eine Kündigung erst möglich/wirksam nach Ablauf bestimmter Sperrfristen (Art. 336c OR):

 

 Dienstjahre Dauer der Sperrfrist              
 1. Dienstjahr (nach Ablauf der Probezeit)    30 Tage
 2. bis 5. Dienstjahr
 90 Tage
 ab 6. Dienstjahr

 180 Tage

 

Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Eine Kündigung, die während einer solchen Sperrfrist ausgesprochen wurde, ist ungültig ("Kündigung zur Unzeit").Sie hat keine Wirkung und muss nach Ablauf der Frist wiederholt werden.

Wird ein Arbeitnehmer hingegen während einer bereits laufenden Kündigungsfrist infolge Unfall oder Krankheit arbeitsunfähig, so wird die Kündigungsfrist für die Dauer der Sperrfrist unterbrochen und erst nach deren Ablauf wieder fortgesetzt.


►► Gekündigt und weiterhin krank?
Zum Krankentaggeld allgemein siehe den entsprechenden Punkt in der Rubrik "Gesundheit".

 

Es existiert kein allgemeiner Anspruch, bei über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus andauernder Krankheit weiterhin Krankentaggeld zu beziehen.
Wohl wird eine solche Fortführung der Leistungspflicht von einigen Krankentaggeldversicherungen angeboten, Sie sollten sich aber unbedingt bei Ihrem jeweiligen Arbeitgeber über die effektiven Verhältnisse erkundigen! Je nach Situation kann sich auch der Abschluss einer persönlichen Krankentaggeldversicherung empfehlen.

Anders als das Krankentaggeld wird Taggeld, welches Sie infolge eines Unfalls über Ihren Arbeitgeber vom Unfallversicherer erhalten, grundsätzlich solange ausbezahlt, bis der Gesundheitszustand stabilisiert ist.