Heirat und Familie

Wird die Ehe nach dem Recht des Herkunftslandes oder nach dem Recht des Ortes der Eheschließung geschlossen?

Wird die Ehe nach dem Recht des Herkunftslandes oder nach dem Recht des Ortes der Eheschließung geschlossen?

Die Eheschließung muss grundsätzlich nach dem Recht beider Partner zulässig sein (Ehefähigkeitszeugnis). Ausführliche Informationen sowie Auskunft zu den benötigten Unterlagen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

 

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften vertritt die Interessen binationaler Familien und Paare und bietet u.a. Online-Informationen zu Aufenthalt, Eheschließung und Scheidung sowie telefonische und persönliche Beratung in seinen Geschäftsstellen:
www.verband-binationaler.de

 

Auf der Internetseite des Verbundes der Beratungsstellen für binationale und interkulturelle Paare und Familien in der Schweiz finden Sie u.a. Informationen zu Aufenthalt, Eheschließung und Scheidung sowie zu Beratungsstellen für binationale Ehen und Paare:
http://www.binational.ch/