Arbeitslosigkeit

Umfang und Dauer der Leistungen

Umfang und Dauer der Leistungen

1. Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld?

 

Das Pôle emploi berechnet Ihren Anspruch « Aide au retour à l'Emploi (ARE) » auf der Grundlage Ihres Referenzbruttoentgeltes pro Tag (Salaire Brut Journalier de Référence, SBJR). Ihr SBJR entspricht dem Bruttotagesentgeltes, das Sie durchschnittlich in den letzten 12 Monaten vor Ihrem letzten bezahlten Arbeitstag erhalten haben.

 

Bei einer Beendigung des Arbeitsvertrages ab dem 1. Juli 2009 beträgt Ihr Bruttotagesgeld (einschließlich Wochenenden und Feiertage) den höheren Betrag zwischen 40,4 % des SBJR + 11,04 Euro und 57,4% des SBJR, mit bestimmten Beschränkungen. Für das monatliche Ersatzeinkommen wird der Tagessatz mit der Anzahl Tagen im jeweiligen Monat multipliziert. 

 

Besuchen Sie die Homepage des Pôle Emploi , um eine Simulation Ihrer Ansprüche durchzuführen.

 

 

 

2. Wie lange erhalte ich dieses Arbeitslosengeld (bei einem Entlassungsverfahren, das nach dem 31.03.2009 eingeleitet wurde oder einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach dem 01.04.2009)?

 

Die Dauer Ihres Arbeitslosenbezuges hängt von der Dauer der Beitragszahlung und Ihrem Alter ab. Wenn Sie Arbeitssuchender sind und sich nach dem 01.04.2009 anmelden, müssen Sie für den Leistungsbezug mindestens 4 Monate Beitragszahlung nachweisen. Hier das Grundprinzip für den Arbeitslosengeldbezug: „Ein Tag Beitragszahlung ergibt ein Anrecht auf einen Tag Leistungsbezug." Diese Dauer ist jedoch für Arbeitnehmer unter 50 Jahren auf 24 Monate und für Arbeitnehmer über 50 Jahren auf 36 Monate begrenzt. Die Dauer der Beitragszahlung  wird für den Referenzzeitraum von 28 Monaten vor der Beendigung des Arbeitsvertrages für unter 50-Jährige bzw. 36 Monaten für über 50-Jährige errechnet.

  

Dauer der Beitragszahlung und
Referenzzeitraum

Mindestens 4 Monate Beschäftigung (122 Tage oder 610 Stunden) während der 28 letzten Monate oder
während der 36 letzten Monate für 50-Jährige u. älter

 

Dauer des Leistungsbezuges

 

Gleiche Dauer wie Beitragszahlung

Höchstdauer des Leistungsbezuges

Für unter 50-Jährige: 24 Monate (730 Tage)
Für 50-Jährige u. älter: 36 Monate (1.095 Tage) 

 

 

 

 

3. Zahlungsaufschub

       

Nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten Sie nicht sofort Ihr Arbeitslosengeld: es kommt zu einem Zahlungsaufschub, insbesondere wenn Sie eine Abfindung erhalten haben, die höher als gesetzlich vorgesehen ist (höchstens 75 Tage Aufschub) oder wenn nicht genommener Urlaub finanziell abgegolten wurde. In jedem Fall wird eine Wartezeit von 7 Tagen nach Beendigung der Sperrfristen angewandt.

 

Achtung, ab 1. Juni 2011 wird ein neuer Rahmenvertrag über die Arbeitslosenversicherung geschlossen, der veränderte Regelungen zum Leistungsbezug festlegen wird. Einzelheiten der Neuregelung sind bis heute noch nicht bekannt!