Arbeitslosigkeit

Umfang und Dauer der Leistungen

Umfang und Dauer der Leistungen

►► Wie hoch ist der Betrag meines Arbeitslosengeldes?
Sie erhalten pro Woche 5 Taggelder (Montag bis Freitag). Da die Anzahl der Werktage je nach Monat unterschiedlich ist (im Durchschnitt 21,7 Tage), schwankt dementsprechend auch die monatlich ausbezahlte Arbeitslosenentschädigung (ALE). Die Höhe der ALE hängt grundsätzlich vom AHV-pflichtigen Lohn ab, den Sie durchschnittlich in den letzten 6 oder – falls vorteilhafter – in den letzten 12 Monaten vor Ihrer Arbeitslosigkeit erzielt haben (= versicherter Verdienst*).

Sie erhalten eine ALE in der Höhe von 80% des versicherten Verdienstes,

  • wenn Sie Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben;
  • wenn Ihr versicherter Verdienst 3’797 Franken nicht übersteigt;
  • wenn Sie invalid sind.

 

In allen übrigen Fällen erhalten Sie eine ALE in der Höhe von 70% des versicherten Verdienstes.
Wenn Sie Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach dem jeweiligen kantonalen Familienzulagegesetz.
Von der ALE sind die sozialversicherungsrechtlichen Beiträge und bei ausländischen Staatsangehörigen eventuell die Quellensteuern in Abzug zu bringen.

* Bei starken Lohnschwankungen wird auf einen Durchschnittswert abgestellt. Der maximal versicherte Verdienst beträgt 8’900 Franken pro Monat (Stand 1.1.2007).


►► Wie lange erhalte ich diese Unterstützung?
Vorgesehen ist eine maximale Bezugsdauer von in der Regel 2 Jahren (Rahmenfrist für den Leistungsbezug). Stichtag für den Beginn dieser Rahmenfrist ist der erste Tag, an dem Sie alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Sie haben Anspruch auf

  • 400 Taggelder, wenn Sie in den letzten 2 Jahren vor diesem Stichtag während mindestens 12 Monaten als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin tätig waren;
  • 520 Taggelder, wenn Sie in den letzten 2 Jahren vor diesem Stichtag während mindestens 18 Monaten als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin tätig waren und das 55. Altersjahr zurückgelegt haben;
  • 520 Taggelder, wenn Sie in den letzten 2 Jahren vor diesem Stichtag während mindestens 18 Monaten als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin tätig waren und eine Rente der IV oder Suva beziehen oder eine solche beantragt haben und deren Antrag nicht aussichtslos erscheint.


Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder haben Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 4 Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos geworden sind.

 

 

Quelle: www.treffpunkt-arbeit.ch