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Die Beendigung des Arbeitsvertrages

Die Beendigung des Arbeitsvertrages

►► Wie kann ein Arbeitsvertrag beendet werden?

Die Beendigung eines Arbeitsvertrages unterliegt zwingender Formvorschriften. Was die Kündigung durch den Arbeitgeber angeht, muss diese schriftlich und mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden (L1232-15 CT).
Die Kündigung durch den Arbeitnehmer unterliegt keiner Form. Allerdings muss diese ausdrücklich erfolgen (Rechtssprechung). Einvernehmliche Aufhebungsverträge unterliegen keiner gesetzlich vorgeschriebenen Form. In der Praxis wird jedoch Schriftform empfohlen.

►► Was gilt für den Aufhebungsvertrag?

Aufgrund der Vertragsfreiheit können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die sofortige Beendigung ihrer Vertragsbeziehungen für die Zukunft einigen (allgemeines Vertragsrecht, art. 1134 CC). Die Einigung muss freiwillig erfolgen und frei von Willensmängeln sein (Irrtum, Arglist, Zwang).
Vorsicht: Der Aufhebungsvertrag ist nur gültig, wenn er von jedem Rechtsstreit unabhängig ist.
Diese Beendigung ist mit besonders geschützten Arbeitnehmern nicht möglich (Personalräte, Schwangere, Behinderte, junge Arbeitnehmer).
a) Steuerliche Behandlung:
Die Beendigung des Arbeitvertrages kann eine Kündigungsentschädigung zur Folge haben, die grundsätzlich eine steuerpflichtige Vergütung ist (art. 1836 CGI)
b) Sozialrechtliche Behandlung:
Arbeitslose Grenzgänger unterliegen den Regelungen ihres Wohnsitzstaates.
Im Prinzip sperrt der Aufhebungsvertrag das Recht auf Arbeitslosenleistungen, wenn der Arbeitnehmer am Aufhebungsvertrag mitgewirkt hat.

►► Was gilt für die ordentliche Kündigung aus persönlichen oder verhaltensbedingten Gründen?

Der Arbeitnehmer muss zu einer Besprechung in Hinsicht auf eine mögliche Kündigung geladen werden. Die Ladung muss folgende Hinweise enthalten:der Zweck, aber nicht der Grund der Besprechung, Datum und Uhrzeit der Ladung, der Hinweis auf die Möglichkeit, sich von einem Personalrat oder mangels eines Personalrates, von einem Berater seiner Wahl unterstützen zu lassen.
Zwischen der Ausgabe des Einschreibens mit Rückschein oder der Übergabe der Ladung gegen Empfangsbestätigung und der Besprechung muss eine Zeitraum von 5 Arbeitstagen liegen.
Die Ladung ist während des Krankheitsurlaubs möglich, nicht jedoch während des Arbeitsurlaubs und  der RTT.Die Besprechung findet zwischen dem Arbeitgeber und einer Person des Unternehmens (aber kein Anwalt!) einerseits und dem Arbeitnehmer und einem Berater seiner Wahl andererseits statt. Der Arbeitgeber erklärt die Gründe der Ladung und der Arbeitnehmer gibt seine Erklärungen ab.
Die Kündigung muss per Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden und muss den Kündigungsgrund klar, vollständig und datiert angeben
Erhält  der Arbeitgeber Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen, hat er ab diesem Zeitpunkt den Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von 2 Monaten zur Besprechung zu laden. (Diese Frist gilt nicht bei der sogenannten „nicht disziplinarische Kündigung".) Bei einer außerordentlichen Kündigung wegen schwerer Verfehlung beträgt die Frist 10 bis 15 Tage.
Nach der Besprechung muss die Zustellung der Kündigung innerhalb eines Monats erfolgen.
Die Kündigungsfrist kann durch Tarifverträge bestimmt werden. Ihre Dauer ist abhängig von der Vorbeschäftigungszeit.
Bei der Kündigung aufgrund schwerer Verfehlung (außerordentliche Kündigung) muss sich der Arbeitgeber an keine Kündigungsfrist halten.
Die Ausgleichszahlung ist zu Gunsten des Arbeitnehmers zu leisten, frühestens mit der Kündigung, spätestens am Ende der Kündigungsfrist.
Sie beinhaltet:

- das Urlaubsgeld;

- eine Abfindung nach einer Vorbeschäftigungszeit von 2 Jahre;

- die Kündigungsentschädigung

Die zu übergebenden Dokumente sind:

- die Bescheinigung für Pôle emploi

- die Arbeitsbescheinigung

- die Ausgleichsquittung.


►► Welche Regeln gelten bei der betriebsbedingten Kündigung?

Folgende Wirtschaftliche Gründe fallen unter die betriebsbedingte Kündigung:

- wirtschaftliche oder finanzielle Schwierigkeiten

- Reorganisation des Unternehmens,  um seine Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

- Einstellung des Geschäftstätigkeit

- technologische Veränderungen

Es dürfen  keine personenbedingten Gründe vorliegen.
Die Kündigung kann nur stattfinden, wenn alle Weiterbildungen und alle Anpassungen durchgeführt wurden und wenn die Neueinstufung des Betroffenen in dem Unternehmen oder in dem Konzern nicht verwirklicht werden konnte.
Die Änderung wesentlichen Vertragsbestandteile (L 1222-6 CT) wird schriftlich per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt.
Es gibt 1 Monat Überlegungszeit. Antwortet der Arbeitnehmer nicht, wird dies als stillschweigende Vereinbarung betrachtet.
Im Fall einer Ablehnung des Arbeitnehmers, erfolgt eine betriebsbedingte Kündigung

Der Arbeitgeber muss im Kündigungsbrief darlegen, dass eine Neueinstufung  des Arbeitnehmers versucht wurde und unmöglich war und alle Maßnahme unternommen wurden, um die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen zu vermeiden.


►► Kann ich als Arbeitnehmer selbst kündigen?

Der Arbeitnehmer kann den Arbeitsvertrag auch auf seine eigene initiative hin kündigen. Unter Umständen ist eine Kündigungsfrist einzuhalten.