Arbeit

Die Beendigung des Vertrages

Die Beendigung des Vertrages

►► Wie kann ein Arbeitsvertrag beendet werden?
Die wichtigsten Fälle für eine Beendigung des Arbeitsvertrags sind die Kündigung und der Aufhebungsvertrag.

Bei den Kündigungen muss man unterscheiden zwischen der ordentlichen und der ausserordentlichen/fristlosen Kündigung.

►► Ist für die ordentliche Kündigung ein Grund erforderlich?
Im schweizerischen Arbeitsvertragsrecht gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit: jede Vertragspartei ist grundsätzlich berechtigt, den Arbeitsvertrag ohne Begründung zu kündigen (Art. 335 OR). Auf Verlangen muss die Kündigung allerdings begründet werden, die Kündigung entfaltet ihre Wirkung aber unabhängig davon, ob dieser Pflicht nachgekommen wird. Kündigungen müssen in der Schweiz auch weder angekündigt werden, noch muss der Arbeitgeber vorher verwarnen. Es spielt zudem grundsätzlich keine Rolle, in welcher Form die Kündigung ausgesprochen wird. Eine mündliche Kündigung ist also ebenfalls gültig, sofern nicht eine andere Form explizit vereinbart wurde.

►► Kündigungsschutz
Gegen Arbeitnehmende kann während bestimmter Sperr- resp. Schutzfristen keine Kündigung ausgesprochen werden (Art. 336c OR, vgl. auch Punkt 2.1.13. [LINK]). Solche Sperrfristen gelten bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst, Zivilschutz, Zivildienst oder Hilfsaktionen im Ausland. Eine Kündigung, die in diesen Situationen ausgesprochen wird, besitzt keine Gültigkeit und ist unwirksam (sog. Kündigung zur Unzeit).

Zudem gibt es eine Liste von ganz bestimmten, vom Gesetz als "missbräuchlich" bezeichneten Kündigungsgründen (Art. 336 OR). Eine Kündigung kann unter anderem missbräuchlich sein, wenn sie wegen des Alters, der Hautfarbe oder der Religion einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers erfolgt. Missbräuchlich ist beispielsweise auch die Kündigung wegen der, Zugehörigkeit zu einer Partei oder einer Gewerkschaft.
Eine missbräuchliche Kündigung kann vor Gericht angefochten werden und gibt möglicherweise Anlass zu Schadenersatzforderungen. Personen, denen missbräuchlich gekündet wurde, sollten zuerst Einsprache gegen die Kündigung erheben, am besten in schriftlicher Form..

►► Ausserordentliche Kündigung
Die ausserordentliche Kündigung, auch als fristlose Kündigung bezeichnet, ist eine Kündigung, die in der Regel wegen schweren Fehlverhaltens des Arbeitnehmers ausgesprochen werden kann. Für diese Kündigung ist also immer ein Grund erforderlich.

►► Aufhebungsvertrag
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auch einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird. Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen ist esratsam, den Aufhebungsvertrag schriftlich abzufassen.


► weitere Infos zu Kündigung und Kündigungsschutz:
http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00009/00027/01519/index.html?lang=de