Heirat und Familie

Scheidungsgründe in Deutschland

Scheidungsgründe in Deutschland

Das deutsche Recht kennt lediglich den Scheidungsgrund des Scheiterns der Ehe.
Eine Ehescheidung aufgrund Verschuldens eines Ehepartners gibt es nicht. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen (§ 1565 Abs. 1 BGB). Ein Scheitern der Ehe wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Nach einer Trennungszeit von drei Jahren wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, ohne dass es auf die Stellungnahme der Parteien im Prozess ankäme (§ 1566 Abs.2 BGB). In Ausnahmefällen kann die Scheidung jedoch verweigert werden.

Quelle: http://ec.europa.eu/civiljustice/divorce/divorce_ger_de.htm#2