Heirat und Familie

Scheidungsgründe in Frankreich

Scheidungsgründe in Frankreich

Seit dem 1.1.2005, kann die Scheidung aus vier Gründen ausgesprochen werden: beiderseitige Antrag der Ehegatten, Antrags eines Ehegatten, dem der Antragsgegner zustimmt, Aufgabe des Zusammenlebens der Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft oder Eheverfehlungen. Letzeres allerdings nur, wenn die zur Last gelegten Tatsachen einen schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen die ehelichten Pflichten darstellen und die Aufrechterhaltung des Zusammenlebens der Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft unzumutbar machen. In jedem Falle muss die Eingabe über einen Anwalt erfolgen.

► Zusatzinformationen in französischer Sprache:

http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N159.xhtml