Heirat und Familie

Wo kann man eine eingetragene Lebenspartnerschaft schließen?

Wo kann man eine eingetragene Lebenspartnerschaft schließen?

In Baden-Württemberg sind die Landratsämter und Stadtkreise für die Eintragung der Lebenspartnerschaften zuständig.

 

Erforderlich ist die gegenseitige Erklärung, miteinander eine Lebenspartnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen. Die Erklärungen sind persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abzugeben. Sie können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung erfolgen.