Heirat und Familie

An wen kann ich mich wenden? Habe ich ein Wahlrecht im Hinblick auf den Ort?

An wen kann ich mich wenden? Habe ich ein Wahlrecht im Hinblick auf den Ort?

Grundsätzlich kann die Ehe vor jedem Standesbeamten in Deutschland geschlossen werden. Zuvor muss jedoch der Standesbeamte, bei dem die Ehe angemeldet wurde, den Standesbeamten des Ortes, an dem die Ehe geschlossen werden soll, ermächtigt haben. Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung sind die Standesbeamten der Wohnorte der Verlobten. Wohnen die Verlobten an verschiedenen Orten, können sie wählen, bei welchem Standesbeamten sie die Eheschließung anmelden wollen.

 

Falls Sie an einem Ort heiraten wollen, an dem weder Sie noch Ihr Partner wohnen, müssen Sie sich mit zwei Standesbeamten abstimmen und dies bei Ihren Planungen berücksichtigen.