Heirat und Familie

An wen kann ich mich wenden? Habe ich ein Wahlrecht im Hinblick auf den Ort?

An wen kann ich mich wenden? Habe ich ein Wahlrecht im Hinblick auf den Ort?

Das Vorbereitungsverfahren wird mittels Einreichung eines Gesuchs beim zuständigen Zivilstandsamt eingeleitet. Dem Gesuch müssen alle erforderlichen Dokumente beigefügt werden. Zuständig für das Vorbereitungsverfahren ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigam (Art. 98 ZGB).

Nachdem das Gesuch und die Unterlagen übergeben wurden, müssen die Brautleute dem Zivilstandsbeamten bzw. der Zivilstandsbeamtin persönlich erklären, dass sie alle Heiratsvoraussetzungen erfüllen und dass keine Ehehindernisse vorliegen. Daraufhin prüft das Zivilstandsamt das Gesuch und teilt schriftlich mit, ob die Trauung erfolgen kann. Wünschen die Eheleute eine Trauung an einem anderen Zivilstandsamt wird eine hierfür erforderliche Trauungsermächtigung ausgestellt (Art. 99 ZGB).

Für die Trauung können die Verlobten den Zivilstandskreis/das Zivilstandsamt frei wählen (Art. 97 ZGB).