Heirat und Familie

An wen kann ich mich wenden? Habe ich ein Wahlrecht im Hinblick auf den Ort?

An wen kann ich mich wenden? Habe ich ein Wahlrecht im Hinblick auf den Ort?

Um zu heiraten, wendet man sich an das Rathaus am Wohnort eines der beiden Eheschließenden. Dieser muss mindestens einen Monat lang an seinem Wohnort gewohnt haben. Die standesamtliche Trauung darf nur in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. wenn keine Räumlichkeiten im Rathaus zur Verfügung stehen oder bei einem Hinderungsgrund aus schwerwiegenden medizinischen Gründen) auch woanders durchgeführt werden. Binationale Ehen können in Frankreich oder im Ausland geschlossen werden. Die Trauung wird durch die jeweiligen Landesbehörden durchgeführt.