Bildung und Ausbildung

An wen kann ich mich wenden?

An wen kann ich mich wenden?

Das Netzwerk ENIC-NARIC (European Network of Information Centres - National Academic Recognition Information Centres) informiert in allen europäischen Ländern über die Anerkennung von ausländischen akademischen Abschlüssen, über die Vorgehensweise zur Ausübung eines reglementierten Berufes und stellt Bescheinigungen über die Anerkennung von Studienleistungen aus.


  • Für die Anerkennung deutscher akademischer Abschlüsse oder Zeugnisse für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder für die Fortsetzung des Studiums in Frankreich müssen diese erst von einem beeidigten Übersetzer übersetzt werden, ehe sie den zuständigen französischen Behörden vorgelegt werden können, in diesem Fall dem Centre international d'études pédagogiques (CIEP). Das an das CIEP angegliederte ENIC-NARIC-Zentrum Frankreich ist das französische Informationszentrum für die Anerkennung akademischer Abschlüsse und beruflicher Qualifikationen.


  • Für die Anerkennung französischer akademischer Abschlüsse oder Zeugnisse für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder für die Fortsetzung des Studiums in Deutschland muss der Antragsteller der deutschen zuständigen Behörde Kopien davon zuschicken. Da es 372 verschiedene diesbezüglich zuständige Behörden gibt, empfehlen wir Ihnen, auf der Internet-Website Anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Rubrik "zuständige Stelle" nachzuschauen. Der DAAD und die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland sind die beiden deutschen ENIC-NARIC-Zentren.


  • Für die Anerkennung deutscher akademischer Abschlüsse oder Zeugnisse für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder für die Fortsetzung des Studiums in der Schweiz besteht die Möglichkeit, sich an das Suisse ENIC-Zentrum zu wenden, das Anerkennungsempfehlungen für Schweizerische und ausländische akademische Abschlüsse abgeben kann.