Arbeit

Besonderheiten bei der Zeitarbeit

Besonderheiten bei der Zeitarbeit

Wird ein Arbeitnehmer von einer Leiharbeitsfirma an ein Unternehmen ins Ausland entliehen, wirft dies Fragen in vielerlei Hinsicht auf. Zunächst ist zu klären, welches Arbeitsrechts welchen Landes Anwendung findet. Grundsätzlich gilt das Arbeitsrecht des gewöhnlichen Tätigkeitsortes, wenn die Parteien des Arbeitsvertrages nichts anderes vereinbart haben. Ein Leiharbeitnehmer hat in der Regel jedoch keinen gewöhnlichen Arbeitsort. Hier sind noch weitere Regeln zu beachten:


Des Weiteren stellt sich die Frage nach der Sozialversicherungspflicht. Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich im Beschäftigungsland sozialversicherungspflichtig. Ein Leiharbeitnehmer ist in dem Land, in dem sich die Leiharbeitsfirma befindet sozialversicherungspflichtig, wenn der Tatbestand der Entsendung vorliegt.

Besonderheiten ergeben sich im Bereich grenzüberschreitende Leiharbeit auch beim Thema Steuern: