Fahrzeuge und Verkehr

Den Führerschein in Deutschland machen

Den Führerschein in Deutschland machen

Die Erteilung des Führerscheins erfolgt nach theoretischer und praktischer Ausbildung in einer Fahrschule und einer Prüfung in beiden Bereichen. Falls diese Prüfungen nicht bestanden werden, können sie nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums wiederholt werden. Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird diese für den Zeitraum von zwei Jahren "auf Probe" erteilt. Damit unterliegt der Fahranfänger generell einer zweijährigen Bewährungsphase.
Um die Fahrerlaubnis in Deutschland zu erwerben, muss der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, d.h. - vereinfacht gesagt - hier während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnen.

Begleitetes Fahren ab 17:
Ab dem 1. Januar 2008 dürfen Jugendliche in Baden-Württemberg und in einigen anderen Bundesländern den Führerschein bereits ab 17 Jahren erwerben. Für die Ausbildung und die Prüfung gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Führerscheinerwerb mit 18 Jahren, allerdings wird statt eines Führerscheins eine befristete Prüfbescheinigung ausgestellt, welche im Ausland keine Gültigkeit hat. Weiterhin gelten auch für die notwendige Begleitperson bestimmte Auflagen.