Fahrzeuge und Verkehr

Den Führerschein in der Schweiz machen

Den Führerschein in der Schweiz machen

Bevor Sie einen Führerausweis erhalten, ist ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises zu stellen. Hierfür benötigen Sie einen Nachweis über einen Sehtest, über die Absolvierung eines Kurses lebensrettender Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) und ausserdem bei einigen Kraftfahrzeugkategorien eine ärztliche Untersuchung. Anschliessend ist eine Theorieprüfung zu absolvieren. Die Theorieprüfung kann dabei je nach Kraftfahrzeugkategorie in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch abgeleistet werden. Ist die Theorieprüfung bestanden, wird Ihnen ein Lernfahrausweis ausgestellt. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises ist dabei befristet. Mit dem Lernfahrausweis sind Sie zu Lernfahrten berechtigt, d.h. Sie dürfen ein Kraftfahrzeug nur mit einem Begleiter steuern, der das 23. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt. Allerdings muss das Fahrzeug dabei an gut sichtbarer Stelle mit einer blauen Tafel, welche mit einem weissem „L" beschriftet ist, gekennzeichnet sein. Weiterhin stellt der Lernfahrausweis die Voraussetzung für den Besuch des Verkehrskunde-Unterrichts dar. Dieser Verkehrskunde-Unterricht umfasst in der Regel acht Stunden und ist bei einem/r Fahrlehrer/-in abzuleisten.

Nachdem der/die Fahrlehrer/-in die abgeschlossene Ausbildung auf der Anmeldung zur praktischen Prüfung bestätigt, können Sie zur praktischen Führerprüfung zugelassen werden. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie Ihren Führerausweis normalerweise zunächst auf Probe. Die Probezeit beginnt mit Ausstellung des Führerausweises und dauert drei Jahre. Einen unbefristeten Führerausweis erteilt die Zulassungsbehörde nach Ablauf dieser Probezeit, sofern Sie die obligatorischen Weiterbildungskurse besucht haben. Die Weiterbildungskurse umfassen sechzehn Stunden und werden auf zwei Kurstage aufgeteilt. Die Kurse müssen bei kantonal anerkannten Kursveranstaltern besucht werden und richten sich dabei inhaltlich an der jeweiligen Kraftfahrzeugkategorie aus. Der erste Kurs sollte innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe besucht werden, der zweite muss nach dem ersten Kurs und innerhalb der Gültigkeit des Führerausweises auf Probe absolviert werden.



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