Steuern, Abgaben und Zölle

Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen

Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen

►► Ich habe im anderen Land gearbeitet. Wo muss ich meine Rente versteuern?

Vergütungen, Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit können nach Art. 20 DBA F/CH grundsätzlich nur im Ansässigkeitsstaat versteuert werden. Etwas anderes gilt nur für Vergütungen und Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen.