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Probezeit

Probezeit

►► Unterliegt mein Vertrag einer Probezeit und gibt es eine Höchstdauer für die Probezeit?

Häufig wird in Deutschland eine Probezeit vereinbart. Das Gesetz schreibt diesbezüglich keine (Höchst-) Dauer vor.
Während einer Probezeit von 6 Monaten kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB).
Es ist sowohl möglich, eine Probezeit für ein unbefristetes, als auch für ein befristetes Arbeitsverhältnis zu vereinbaren.
Die Probezeit ist nicht mit der Befristung eines Vertrags zu Verwechseln:
Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der Frist. Nach Ablauf der Probezeit hingegen läuft das Arbeitsverhältnis -wenn nichts anderes vereinbart ist- automatisch weiter