Gesundheit

Kann man mir im Anschluss an einen Arbeitsunfall kündigen?

Kann man mir im Anschluss an einen Arbeitsunfall kündigen?

Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Eine Kündigung in der Zeit, in der der Beschäftigte krankgeschrieben ist, ist grundsätzlich verboten, ausgenommen im Falle eines schwerwiegenden Fehlers des Beschäftigten oder falls eine vom Unfall unabhängige Unmöglichkeit besteht, den Arbeitsvertrag beizubehalten / weiterzuführen.
Falls der Arzt nach dem Ablauf der Krankschreibung eine Erwerbsunfähigkeit feststellt, muss der Arbeitgeber dem betroffenen Angestellten eine berufliche Wiedereingliederung anbieten. Falls dies unmöglich sein sollte, muss der Arbeitgeber dem Angestellten eine Kündigungsprämie / Abfindung auszahlen.

Wegeunfall
Es gibt hier keine spezifischen Schutzmassnahmen, jedoch ist es dem Gemeinschaftsrecht zufolge verboten jemandem auf Grund seines Gesundheitszustands zu kündigen.