Fahrzeuge und Verkehr

Vollstreckung von Bussgeldern im Ausland

Vollstreckung von Bussgeldern im Ausland

Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland - mit der Ausnahme von Österreich - derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Selbst wenn derzeit ausländische Bussgelder noch nicht eingetrieben werden können, kann es jedoch zu einer Vollstreckung in dem Reiseland kommen, in dem die Sanktion verhängt wurde (z.B bei der Wiedereinreise oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle in dem betreffenden Land)