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Vollstreckung von Bussgeldern im Ausland

Vollstreckung von Bussgeldern im Ausland

Der Deutsch-schweizerische Polizeivertrag sieht die Vollstreckung von Geldbussen ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken/40 Euro vor. Obwohl dieser Vertrag bereits 2002 in Kraft getreten ist, hat man die darin enthaltenen Vollstreckungsvereinbarungen noch aussen vor gelassen, so dass diese erst zu einem späteren, bislang nicht bekannten Zeitpunkt praxisrelevant werden.
Dennoch können offene Bussgelder bei dem nächsten Grenzübertritt vollstreckt werden.