Gesundheit

Sachleistungen im französischen Krankenversicherungssystem

Sachleistungen im französischen Krankenversicherungssystem

In Frankreich gilt grundsätzlich das Kostenerstattungsprinzip, d.h. der Patient zahlt dem behandelnden Arzt die erbrachte Leistung und erhält im Gegenzug einen Behandlungsschein, den er bei der Kasse einreicht, die ihm dann die Kosten entsprechen staatlich festgesetzter Beiträge erstattet. Von diesem Vorkasse-System kann in besonderen Situationen abgesehen werden und auch bei der Höhe des zu erstattenden Beitrags kann die persönliche Situation gegebenenfalls bis hin zur vollständigen Erstattung berücksichtigt werden. Den staatlich festgesetzten Teil, der nicht von der Krankenversicherung übernommen wird, das sog. ticket modérateur, muss der Versicherte entweder selbst bezahlen, oder hierfür eine Zusatzversicherung abschließen. Die allermeisten Personen in Frankreich verfügen über eine solche Zusatzversicherung, um dieses Risiko abzudecken.

Die Erstattungssätze unterscheiden sich je nach Art der Leistungen. Im „Régime géneral" sind dies in der Regel für ärztliche und zahnärztliche Leistungen 70%, andere medizinische Leistungen und Untersuchungen 60%, Krankenhausaufenthalt 80%, Medikamente (weiße Vignette) 65%, Medikamente (blaue Vignette) 35%, Medikamente (orange Vignette) 15%. Im „Régime local", welches für Versicherte im Elsass Anwendung findet, liegen die Erstattungssätze teilweise erheblich höher, d.h. in der Regel bei 90%. Eine Erstattung der Kosten zu 100% kommt gegebenenfalls aus sozialen Gründen und während der Mutterschaft, sowie auch bei langen Krankenhausaufenthalten oder chronischen Erkrankungen in Betracht.

Weitere Informationen unter:
http://www.ameli.fr/assures/soins-et-remboursements/combien-serez-vous-rembourse/releve-et-taux-de-remboursement/le-releve-de-remboursement.php

http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article352