Umzug ins Nachbarland

Sich als französischer Wähler im Ausland registrieren

Sich als französischer Wähler im Ausland registrieren


Die Registrierung in das registre des Français établis hors de France ist keine Pflicht, ist aber empfohlen. Diese Formalität kann in manche Situationen aber nötig sein (Erneuerung Ausweispapiere, Erstellung bestimmter Dokumente, Inanspruchnahme von bestimmte Leistungen und der konsularische Beschützung).                                     

Für die Registrierung müssen Sie sich an das französische Konsulat in Ihrem neuen Wohnland wenden. In der Schweiz gibt es zwei französische Generalkonsulate (Genf und Zurich).

Um diese Formlität zu erledigen müssen Sie Ihre Staatsangehörigkeit, Ihre Identität und Wohnort im Zuständigkeitsbezirk des Konsulats nachweisen können.


Mehr Informationen auf der Website der französischen Botschaft in der Schweiz: http://www.ambafrance-ch.org/spip.php?article9 


Französisches Generalkonsulat in Genf: http://www.consulfrance-geneve.org/00_PRESENTATION/00_ACCUEIL/index.php 


Französisches Generalkonsulat in Zürich: http://www.consulatfrance-zurich.org/spip.php?rubrique=1 


http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/_5299/