Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit und Weiterbildung

Arbeitslosigkeit und Weiterbildung

►► Kann ich während meiner Arbeitslosigkeit an einer Weiterbildung teilnehmen?

Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, erfüllen Sie grundsätzlich auch die Bedingungen zur Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen.
Wenn Sie noch keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben (Sie sind zum Beispiel von Arbeitslosigkeit bedroht), können Sie unter Umständen dennoch mit Kursbeiträgen unterstützt werden.

Fragen Sie Ihr Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an!

► siehe auch: http://www.treffpunkt-arbeit.ch/arbeitslos/arbeitsmarktliche_massnahmen/

 

 

Quelle: www.treffpunkt-arbeit.ch