Umzug ins Nachbarland

Kann ich meine Kinder weiterhin in Deutschland zur Schule schicken?

Kann ich meine Kinder weiterhin in Deutschland zur Schule schicken?

In Frankreich besteht bis zum 16. Lebensjahr Bildungspflicht für alle französischen und ausländischen Kinder, die in Frankreich leben. Die Eltern können entweder selbst den Unterricht erteilen (mit vorheriger amtlicher Meldung) oder ihre Kinder in einer öffentlichen oder privaten Schule anmelden.

Die Art. L 131-5 und L 131-6 des Code de l’éducation sehen vor, dass die Bürgermeister der Gemeinden jedes Jahr eine Liste der schulpflichtigen Kinder erstellen. Wenn Sie Ihre Kinder nach Deutschland in die Schulen schicken wollen, müssen Sie den Bürgermeister davon in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden Sie eine Anmeldebestätigung von der deutschen Schulbehörde vorlegen müssen.

Falls Sie sich dafür entscheiden, Ihr Kind in Frankreich einzuschulen, können Sie sich über das französische Schulsystem auf der Internetseite http://www.fplusd.de informieren.