Umzug ins Nachbarland

Kann ich meine Kinder weiterhin in Frankreich zur Schule schicken?

Kann ich meine Kinder weiterhin in Frankreich zur Schule schicken?

In der Schweiz dauert die obligatorische Schulzeit 9 Jahre und setzt sich zusammen aus der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Der Besuch ist für schweizerische und ausländische Kinder obligatorisch und unentgeltlich. Die Gemeinden stellen sicher, dass jedes Kind die öffentliche Schule seines Wohnortes besuchen kann oder aber diejenige, welche dem Wohnort am nächsten liegt. Der Eintritt in die obligatorische Schule erfolgt grundsätzlich mit erfülltem 6. Altersjahr.


Wenn Sie Ihr Kind statt in der Schweizer Wohngemeinde im Ausland zur Schule schicken wollen, müssen Sie es daher i.d.R. von der Schweizer Schulpflicht befreien lassen (womit grundsätzlich auch der Anspruch auf Unentgeltlichkeit des Schulbesuchs wegfällt!)


Auskünfte über die entsprechenden Bedingungen und Formalitäten erteilt Ihnen die zuständige kantonale Verwaltung (Erziehungsdirektion, Bildungs-Departement o.ä.)


http://www.cdip.ch/dyn/13446.php