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Kann ich meine Kinder weiterhin in Frankreich zur Schule schicken?

Kann ich meine Kinder weiterhin in Frankreich zur Schule schicken?


Während in Frankreich alle französischen und ausländischen Kinder mit Wohnsitz in Frankreich bis zum Alter von 16 Jahren schulisch unterrichtet werden müssen - d.h. die Familie hat die Wahl zwischen dem Heimunterricht (nach vorheriger Antragstellung) und der Einschulung in einer öffentlichen oder privaten Schule - existiert in Deutschland eine zehnjährige Schulpflicht für alle Kinder ab 6 Jahren. Dies bedeutet, dass die Kinder in der Regel die nächstliegende Schule besuchen müssen, mit Ausnahme des Gymnasiums, welches frei gewählt werden kann. 

 

Sonderregelungen sind jedoch möglich, so dass Sie Ihre Kinder weiterhin in Frankreich zur Schule schicken können. Um dieses Sonderrecht in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Schule, sowie die Behörden (Untere Schulaufsichtsbehörde) - das staatliche Schulamt (im Stadtkreis) oder das Landratsamt (im Landkreis) - darüber informieren, dass Ihr Kind die Schule in Frankreich besuchen wird. Als Beleg müssen Sie eine Bescheinigung der französischen Behörden (inspection académique du département) einreichen, aus der hervorgeht, dass Ihr Kind in einer französischen Schule eingeschrieben ist.

 

Falls Sie sich dafür entscheiden, Ihre Kinder in Deutschland zur Schule zu schicken, empfehlen wir Ihnen die Internet-Seite http://www.fplusd.de/ . Hier finden Sie allerlei nützliche Informationen zum deutschen Schulsystem.