Arbeitslosigkeit

Kann ich einen Nebenverdienst haben ?

Kann ich einen Nebenverdienst haben ?


Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, dürfen Sie eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen. Sie dürfen allerdings pro Woche nicht länger als 15 Stunden arbeiten, da Sie sonst nicht mehr als arbeitslos gelten. Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.

Bitte beachten Sie, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit sofort und ohne Aufforderung melden müssen.