Arbeitslosigkeit

Kann ich einen Nebenverdienst haben?

1.9. Kann ich während des Bezugs von Arbeitslosengeld zusätzlich einen Nebenverdienst haben – inwiefern wird dieser angerechnet?

 

Die Leistung ARE können Sie während höchstens 15 Monaten für die unter 50-Jährigen bzw. länger als 15 Monate für über 50-Jährige als Aufstockung zu Einkünften aus einer gelegentlichen oder geringfügigen Beschäftigung beziehen (begrenzt auf die Dauer Ihres Arbeitslosenbezuges), unter der Bedingung:

 

- dass Ihre Einkünfte 70 % des vor der Arbeitslosigkeit erhaltenen oder für die Berechnung der Leistung berücksichtigten monatlichen Bruttolohnes nicht überschreiten,

 

- dass die Arbeitszeit nicht mehr als 110 Stunden pro Monat beträgt.

 

Achtung, ab 1. Juni 2011 wird ein neuer Rahmenvertrag über die Arbeitslosenversicherung geschlossen, der veränderte Regelungen zum Leistungsbezug festlegen wird. Einzelheiten der Neuregelung sind bis heute noch nicht bekannt!