Steuern, Abgaben und Zölle

Kann ich soviel Geld wie ich will ins Ausland einführen?

Kann ich soviel Geld wie ich will ins Ausland einführen?

Auch wenn hierfür grundsätzlich keine Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten ist, gibt es beim grenzüberschreitenden Bargeldverkehr bestimmte Anzeigepflichten. Diese dienen dazu, Geldwäsche, also das Einschleusen von Erlösen aus Straftaten zu verhindern. Bei Überschreiten der EU-Außengrenze müssen Barmittel ab einem Wert von 10.000 € vorher schriftlich angemeldet werden. Auch im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr kann es Bargeldkontrollen geben: Auf Verlangen müssen Sie mitgeführte Barmittel, die den Wert von 10.000 € übersteigen, mündlich anzeigen.
In Frankreich gibt es im Übrigen Vorschriften für innergemeinschaftliche Transfers (Artikel 464 und 465 Zollgesetzbuch), wobei der Betrag, ab dem der Transfer angezeigt werden muss, 10.000 € beträgt.

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/f0_bargeldverkehr/index.html