Arbeitslosigkeit

Muss eine regelmässige Meldung bei der Arbeitsverwaltung sichergestellt werden?

Muss eine regelmässige Meldung bei der Arbeitsverwaltung sichergestellt werden ?

 

In der Zeit, in der Sie Arbeitslosengeld beziehen, können Sie höchstens 35 Tage pro Jahr abwesend sein, d. h. 5 Wochen. Wenn Sie wegfahren wollen, müssen Sie dies unbedingt im Vorfeld dem Pôle emploi mitteilen. Versäumen Sie nicht diese Formalität, denn wenn Sie einer Vorladung zum Pôle emploi nicht nachkommen, können Sie von der Liste der Leistungsbezieher gestrichen werden! 

 

 

 

In der Tat müssen Sie normalerweise regelmäßig bei der Arbeitsverwaltung vorstellig werden:

 

- Sie müssen einmal im Monat Ihre Situation gegenüber dem Pôle emploi per Telefon unter der Telefonnummer 3949 oder per Internet (http://www.pole-emploi.fr/) aktualisieren. Jede Änderung der Situation (Adressenänderung, Aufnahme einer Beschäftigung...) muss anlässlich der monatlichen Situationsaktualisierung angegeben werden.

 

- Wenn Sie nach drei Monaten Arbeitssuche noch immer als arbeitssuchend gemeldet sind, erhalten Sie eine monatliche personalisierte Betreuung durch einen Ihnen zugeteilten Berater.